Philosophie

Philosophie vom Anwalt Herbert Holstein
Philosophie vom Anwalt Herbert Holstein

Qualifizierte und individuelle Beratung der Mandanten ist meine oberste Maxime.

Diese wird gewährleistet zum einen durch meine Berufserfahrung aus mehr als 30 Jahren Anwaltstätigkeit und zum anderen durch exzellente Rechtskenntnisse, die durch ständige und intensive Fortbildung sichergestellt sind.

Vorraussetzung bei meiner Mandantenbetreuung ist weiterhin, dass ich mir die entsprechende Zeit für den Mandanten nehme und versuche, mich in ihn „hinein zu denken“. Nur so kann ich seine Ziele und Vorstellungen genau erkennen und zur Umsetzung beitragen.

In meiner inhabergeführten Kanzlei ist ferner gewährleistet, dass ein Mandat – auch über Jahre hinweg – nicht von wechselnden, sondern ausschließlich von einem Rechtsanwalt bearbeitet und betreut wird.