Im langen Zeitraum meiner Anwaltstätigkeit hat sich eine Vorliebe für Mandate auf den Gebieten des Familienrechts und des Verkehrsrechts bei mir entwickelt. So bilden diese beiden Rechtsgebiete inzwischen die Schwerpunkte meiner Arbeit.
„Stillstand bedeutet Rückschritt“. Nach diesem Motto war ich stets bemüht, am Ball zu bleiben, d.h. durch Fortbildung ständig auf dem neuesten juristischen Wissensstand zu sein.
Sofort nach Einführung der Fachanwaltsordnung habe ich deshalb die Gelegenheit wahrgenommen, durch den Erwerb zweier Fachanwaltstitel eine herausragende und nachhaltige Zusatzqualifikation zu erlangen.
Dadurch war ich im Jahre 1999 der erste Fachanwalt für Familienrecht am Amtsgericht Sinzig und im Jahre 2005 der erste Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Zu meinen weiteren Interessensschwerpunkten gehören die nachfolgenden Rechtsgebiete, die ebenfalls tagtäglich mit der gleichen Sorgfalt bearbeitet werden:
• Erbrecht
• Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeiten
• Strafrecht
• Mietrecht
• Werkvertrags– und Baurecht
• Arbeitsrecht
• Ausländer– und Asylrecht